Ist unser Kunde bei uns hausratversichert? |
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Ja! |
Nein! |
Sachverhalt:
Bei einem Wohnungswechsel wird die Versicherung dann grundsätzlich parallel auch auf die neue Wohnung übertragen. Allerdings ist dies auf einen Zeitraum von zwei Monaten begrenzt. Grundvoraussetzung ist dabei, dass unser Kunde uns spätestens zum Einzug in die neue Wohnung über den Wohnungswechsel in Kenntnis setzt. Dabei muss auch die Größe der neuen Wohnung bekannt gegeben werden, da sich damit der Versicherungsbeitrag verändern kann. |
ACHTUNG: Kunde hat unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht!
Sachverhalt:
Versicherungssumme: 25.000 Euro, tatsächliche Wert Hausrats: 40.000 Euro Es besteht also eine Unterversicherung. Kommt es nun zu einem Schaden, bei der 80% der Wohnungseinrichtung zerstört werden, beträgt der reale Schadenswert 32.000 Euro.
Außerdem ist es im Zuge des Umzugs empfehlenswert die Hausratversicherung zu prüfen und ggf. einen Wechsel anzustreben. |
Handlungsempfehlung: Formular zur Umzugsprüfung zusenden. |
Voraussetzungen für Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats:
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Handlungsempfehlung: Kontakt zu Kundenberater herstellen und Termin vereinbaren um über Versicherungsstand zu sprechen. |