Das Entgelttransparenzgesetz ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten.
Beschäftigte können ab Januar 2018 unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft über Entgeltstrukturen und Vergleichswerte im Unternehmen erlangen.
Bitte lest aufmerksam alle Hinweise im Tool durch und folgt den jeweiligen Anweisungen, die Euch helfen, Euer Auskunftsverlangen zu konkretisieren. Für die Toolnutzung wird Google Chrome oder Mozilla Firefox empfohlen.
Die Antwortschreiben werden Euch frühestens ab Anfang Mai 2018 übermittelt, sobald alle Entgeltdaten des vorherigen Kalenderjahres final ermittelt sind.