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BURDA Abwesenheiten/Urlaub

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Der Erholungsurlaub wird durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.
Laut Gesetz sind 2 Wochen / Jahr zusammenhängend frei zu nehmen.

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Regelung im Arbeitsvertrag. Sofern der Arbeitsvertrag einen gestaffelten Urlaubsanspruch nach dem Alter vorsieht, gilt seit dem 1. Januar 2013 die folgende Regelung:

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  • Mitarbeiter erhalten zunächst einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr.
  • Mit dem Beginn des Kalenderjahres, in welchem das 10. Beschäftigungsjahr vollendet wird, erhöht sich der Anspruch auf 32 Tage pro Kalenderjahr.
  • Mitarbeiter, die am 1. Januar 2013 bereits das 39. Lebensjahr vollendet haben und nach der bisherigen Regelung einen Urlaubsanspruch von 32 Tagen hatten, aber noch keine 10 Jahre Betriebszugehörigkeit vorweisen können, behalten ihren bisherigen Urlaubsanspruch von 32 Tagen aus Gründen des Vertrauensschutzes.
  • Mitarbeiter, die nach der früheren Regelung aufgrund ihres Alters nur einen Anspruch auf 30 Urlaubstage hatten, erhalten im Rahmen der allgemeinen Verjährungsfrist für die Jahre 2009 bis 2012 jeweils zwei weitere Urlaubstage pro Kalenderjahr gutgeschrieben.
  • Für Mitarbeiter in Teilzeit, die weniger als fünf Tage pro Woche arbeiten, gelten diese Regelungen anteilig.
  • Erläuterungen zum Hintergrund dieser Neuregelung findest du in der Anpassung der Urlaubsregelung.
  • Weitere Details findest du auf der Seite Urlaubsanspruch.
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