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Sendungsverfolgung

Overview

Dieses Dokument erklärt Ihnen als Kunde, wie Sie einfach selbst Ihre Sendung verfolgen können.

Resolution

Gehen Sie dazu auf die Adresse: https://www.post.at/sendungsverfolgung.php

Geben Sie unter „Neue Sendung verfolgen“ die Sendungsnummer (z.B. Brief RR123456789AT) ein. Diese finden Sie auf Ihren Verkaufsbelegen.

Klicken Sie anschließend auf das Suche-Symbol oder drücken Sie die Eingabetaste.

Auf der Folgeseite wird Ihr Sendestatus angezeigt.

Sollte die Sendung wider Erwarten nicht zugestellt worden, können Sie eine Nachforschung über die entsprechende Fläche beantragen.

 

 

 

Nachforschungsauftrag

Zu Sendungen, die uns zur Beförderung übergeben wurden und nicht angekommen sind, können Sie uns einen Nachforschungsauftrag geben.

Eine Nachforschung ist nur nach bescheinigten nationalen Sendungen oder Sendungen ins Ausland frühestens 5 Tage nach Aufgabe und innerhalb der Nachforschungsfristen möglich.

  • 3 Monate Pakete und EMS
  • 6 Monate eingeschriebene Briefsendungen, Wertbrief

Bei Sendungen ins Ausland ist eine Nachforschung je nach Bestimmungsland frühestens nach 2-3 Wochen sinnvoll.

Die gültige Sendungsnummer ist für einen Nachforschungsauftrag Voraussetzung. Sie finden diese auf Ihrem Aufgabebeleg. Ihre detaillierten Angaben, insbesondere eine genaue Beschreibung des Inhalts, sind wichtig für eine umfassende Recherche entlang der Logistikkette.

Bei allen Sendungen aus dem Ausland kann die Nachforschung nur durch den Versender bzw. über den ausländischen Transportdienstleister eingeleitet werden.


 

EMS „Geld zurück“ bei Verzögerung

Haben wir die Laufzeit nicht eingehalten, können Sie mit dem Nachforschungsauftrag das für die Beförderung entrichtete Entgelt zurückfordern. Die Erfassung ist frühestens ab 2 Tage bis längstens 21 Tage nach Aufgabe Ihrer EMS Sendung möglich.


Die Nachforschungsentgelte und Haftungsbedingungen richten sich nach den AGB in der jeweils gültigen Fassung

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